TodesfallrisikoversicherungBietet finanzielle Absicherung für die Familienangehörigen oder eine begünstigte Person nach Wahl, im Falle des Ablebens der versicherten Person vor Ende des Vertragsablaufes. Die Versicherungssumme wird nach den Kriterien des Lebensstandards der überlebenden Angehörigen berechnet und vereinbart.
Lebenslange VersicherungUnter allen Umständen wird die Versicherungssumme beim Ableben der versicherten Person fällig und bietet auf diese Weise einen wichtigen Schutz für die Angehörigen, unabhängig in welcher Lebensphase sie sich befinden.
Gemischte VersicherungDie Versicherungssumme ist entweder im Todesfall fällig oder spätestens beim Erreichen des Vertragsablaufes. Die Nachfrage dieser Versicherung ist deshalb so hoch, da sie der Familie Sicherheit gibt im Falle des Ablebens des Hauptverdieners oder im Erlebensfall ein Kapital für die Zeit nach der Pensionierung garantiert.
LeibrenteDieses Produkt garantiert eine lebenslange Rente, zusätzlich zu der staatlichen und beruflichen Vorsorge. Finanziert wird sie entweder durch Jahresprämien (aufgeschobene Rente) oder durch eine Einmaleinlage (sofortbeginnende oder aufgeschobene Rente). Im Todesfall werden die einbezahlten Prämien, reduziert durch die bereits ausbezahlten Prämien, dem Begünstigten zurückerstattet.
Key Man / Schlüsselposition VersicherungDiese weitverbreitete und ebenso wichtige Versicherung ist zur finanziellen Absicherung eines Unternehmens da, im Falle eines unerwarteten Todes des Firmeninhabers oder eines sonstigen Mitarbeiters in einer Schlüsselposition. Das Kapital wird dazu gebraucht, die Unternehmung weiter führen zu können, bis Ersatz gefunden wird. Mit einer solchen Versicherung hat das Unternehmen die Möglichkeit schlimmeres zu verhindern.
Geschäftspartner-AbsicherungDiese Versicherungslösung ist notwendig für alle Unternehmungen, welche durch zwei oder mehr Geschäftspartner geführt werden. Im Todesfall eines Geschäftspartners wird die versicherte Summe an den überlebenden Partner ausbezahlt, damit dieser die Erben des Verstorbenen auszahlen kann. Dies muss vorgängig ebenfalls vertraglich geregelt sein.